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Die UN Behindertenrechtskonvention - Ein scharfes Schwert oder ein stumpfes Messerchen?

Ein Aufruf zur Mitarbeit von Nëmme mat Eis!

Für die einen ist es ein komplexes und viel zu abstraktes rechtliches Konstrukt, welches nicht konkret genug auf die alltäglichen Probleme der Menschen mit Behinderung eingeht. Andere wiederum glauben irgendwo darin die Lösung für ihre persönlichen Bedürfnisse finden zu können, um den Luxemburger Staat damit zwingen zu können Ihre Probleme zu beseitigen. Meist geschieht dies eher auf der Basis des persönlichen Rechtsempfindens als einer konkreten Kenntnis der Gesetze.

Also was ist nun diese UN-BRK? Und was können wir konkret damit machen?

Die UN-BRK ein Vertrag zwischen verschiedenen Staaten, auf den sich lokale Gerichte nicht direkt berufen können. Das hat zur Folge, dass es als Privatperson nicht möglich ist den Staat vor einem Gericht für die Nicht-Einhaltung zu verklagen. Die UN-BRK verlangt jedoch von den unterzeichnenden Staaten die Vorgaben der einzelnen Artikel der Konvention in nationales Recht umzusetzen. Auf diese nationalen Umsetzungen kann sich dann ein lokales Gericht berufen.

Wie funktioniert die Überwachung der UN-BRK?

Alle vier Jahre müssen die Staaten, die die UN-BRK ratifiziert haben, einen Bericht beim UN Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgeben. Darin müssen sie Stellung nehmen wie sie die Vorgaben der einzelnen Artikel der UN-BRK umgesetzt haben. Das UN Komitee stellt daraufhin kritische Fragen, die vom Staat beantwortet werden müssen. Zum Schluss nimmt das UN Komitee selbst Stellung und gibt im Rahmen seiner "Abschliessenden Bemerkungen" Empfehlungen für die weitere Umsetzung der UN-BRK.

Dann kann der Staat je erzählen was er will ...

Rein theoretisch könnte ein Staat in seinem Bericht die Wahrheit so flexibel auslegen, dass er problemlos durch jede Prüfung kommt. Deshalb bekommt die Zivilgesellschaft die Möglichkeit einen "Alternativen Staatenbericht", auch "Parallelbericht" oder "Schattenbericht" genannt, anzufertigen und diesen beim UN Komitee einzureichen. Ohne einen Parallelbericht hat das UN Komitee keine Möglichkeit zu erfahren was wirklich in den einzelnen Staaten vorgeht. Das UN Komitee entsendet keine Beobachter vor Ort, sondern arbeitet ausschliesslich in Genf.

Und wer ist nun die "Zivilgesellschaft"?

Prinzipiell könnte jede Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung einen Parallelbericht beim UN Komitee einreichen. Aber natürlich will das UN Komitee nur einen Bericht pro Land berücksichtigen. Der Parallelbericht sollte also von einer Organisation geschrieben werden die:

  • repräsentativ die Situation im gesamten Land beschreiben kann,
  • die betroffenen Personen über alle Typen von Behinderungen hinweg vertritt,
  • autorisiert ist für möglichst viele Einzelorganisationen reden zu dürfen, und
  • komplett unabhängig vom Staat funktioniert.

Länder haben hier natürlich Interessenverbände mit tausenden von Mitgliedern und bezahltem Personal, die die Interessen aller Betroffenen ausreichend vertreten können. In Luxemburg hat sich zu diesem Zweck der Verein "Nëmme mat Eis!" gegründet. Die Arbeit am Parallelbericht begann schon im Jahr 2013. Während sich zu Beginn über 40 Personen für die Mitarbeit bereit stellen, reduzierte sich die Anzahl der Personen im Laufe der folgenden Monate auf 3. Als Konsequenz wurde das Projekt wegen Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen eingestellt. Im Juli 2016 beauftragte Info-Handicap mit Unterstützung des Ministeriums für Familie und Integration zwei Jurastudium-Absolventinnen mit der Aufgabe weitere Informationen zu sammeln und den Schattenbericht fertigzustellen.

Die Arbeit am Parallelbericht erfolgte unter der Leitung von "Nëmme mat Eis!" und mit der Zusammenarbeit von über 28 Vereinen. Obwohl die Studentinnen durch staatliche Mittel unterstützt wurden, gab es keinen Versuch der Einflussnahme auf den Inhalt des Schattenberichts.

Der Parallelbericht wurde dem UN Komitee Ende 2016 übergeben. Nach der entsprechenden Frage- und Antwort-Phase kam es im Juli 2017 zur offiziellen Vorstellung des Parallelberichts in Genf. Im September 2017 beendete das UN Komitee die Bewertung Luxemburgs mit seinen "Abschliessenden Bemerkungen".

Und was ist das Resultat?

Wer die "Abschliessenden Bemerkungen" des UN Komitees liest wird feststellen, dass der Luxemburger Staat in diplomatisch höflicher Form ein paar gewaltige Ohrfeigen für seine bisherige Arbeit bekommen hat. Darin werden dem Staat mangelnde Kenntnisse der UN-BRK genauso vorgeworfen wie massive Verstösse gegen die Menschenrechte (siehe "Vormundschaftsgesetz"). Das UN Komitee hat den Autoren des Parallelberichts in allen Punkten Recht gegeben. Damit wurde dem Luxemburger Staat jede Grundlage entzogen die Anliegen der verschiedenen Behindertenorganisationen als pure "Meckerei" abzutun.

In seinen "Abschliessenden Bemerkungen" fordert das UN Komitee innerhalb der folgenden 12 Monate deutlich spürbare Fortschritte in 2 Punkten: Partizipation und Überarbeitung des Vormundschaftsgesetztes. Dabei zählen die Gründung einer Arbeitsgruppe, das Schreiben einer Studie und das Absegnen eines Gesetzentwurfes nicht als Fortschritt. Ein konkreter Fortschritt muss aktuell spürbare Verbesserungen für die betroffeneren Personen zur Folge haben.

Damit erhöht das UN Komitee den Druck auf den Luxemburger Staat massiv. Die Arbeit am Parallelbericht führt also zu messbaren Ergebnissen.

Und was passiert jetzt? Schlafen wir jetzt 4 Jahre bis zum nächsten Parallelbericht?

Das UN Komitee fordert eine weit reichende Partizipation der Menschen mit Behinderung. Was bedeutet das konkret? Wenn der Luxemburger Staat morgen kommt und Partizipation umsetzen will, wie soll das praktisch funktionieren? Das UN Komitee hat klar gestellt, dass sich Partizipation nicht auf ein paar Expertengruppen begrenzen lässt und schon gar nicht wenn die Experten Angestellte des Staates sind. Es ist ebenso unrealistisch zu erwarten, dass der Staat jeden Gesetzentwurf mit jeder Interessenvertretung einzeln diskutiert.

Wir brauchen also ein Gremium welches folgende Aufgaben erfüllt.

  • Das Gremium sollte über detaillierte Kenntnisse der UN-BRK verfügen.
  • Es sollte aus Mitgliedern zusammen gesetzt sein, die die verschiedenen Behindertengruppen vertreten.
  • Es sollte in einem ständigen Prozess Daten für den nächsten Parallelbericht sammeln.
  • Es sollte dem Staat unbequeme Fragen stellen.
  • In dringenden Fällen, d.h. wenn alle national verfügbaren Beschwerdemittel ausgenutzt wurden, kann das Gremium das Europäische Behindertenforum oder das UN Komitee direkt kontaktieren, um von aussen mehr Druck zu erzeugen.
  • Es sollte die betroffenen Personen über die UN-BRK informieren und sensibilisieren.

Es ist nicht Aufgabe dieses Gremiums die Arbeit einer bereits bestehenden Organisation wie dem CET, CCDH, CSPH oder Info-Handicap zu ersetzen. Viel mehr soll es diese ergänzen. Keine dieser Organisation darf den Parallelbericht schreiben.

In der Vergangenheit hat "Nëmme mat Eis!" den Parallelbericht mit initiiert und umgesetzt. Es wurden Kontakte zum Europäischen Behindertenforum und dem UN Komitee aufgebaut. Aus diesem Grund stellt sich der Verein auch als Struktur für dieses Gremium zur Verfügung. Dies setzt jedoch zwingend die Unterstützung von anderen Vereinen, die Menschen mit Behinderungen vertreten, voraus. Nur dann kann der nächste Parallelbericht repräsentativ für alle sein. Nur dann können alle behindertenspezifische Interessen in Genf ausreichend vertreten werden.

Wir bitten Euch in den einzelnen Vereinen in naher Zukunft zu diskutieren wie Ihr das Gremium bei der Erstellung des nächsten Parallelberichts unterstützen könnt. Es wäre schön von jedem Verein einen Vertreter im Gremium zu haben.

Nëmme mat Eis! sucht darüber hinaus Mitgliedsvereine, die uns bei unserer Arbeit unterstützen wollen.

Wir sind auf Eure Mitarbeit angewiesen. Wer die Wörter "meine Rechte" in dem Mund nimmt, muss auch sagen "meine Pflichten". Jemand der seine Pflichten vernachlässigt, verzichtet auch auf seine Rechte.