Internes Reglement – Nëmme Mat Eis!

Letzte Änderung am 25.04.2015

Verifiziert durch die Generalversammlung am 25.04.2015

Der Verein „Nëmme Mat Eis!“ erhält durch seine Statuten seinen rechtlichen und thematischen Rahmen. Die Statuten legen fest:

  1. den Namen des Vereines,
  2. die allgemeinen Ziele, die der Verein verfolgt,
  3. die Regeln zur Handhabung und Überprüfung der Finanzen,
  4. die Verantwortungsbereiche und Funktionen innerhalb des Vereins und
  5. die Prozeduren, um die Statuten zu modifizieren bzw. außer Kraft zu setzen.

Die Statuten können nur beim dringenden Bedarf und unter strengen rechtlichen Auflagen modifiziert werden. Jede Modifikation ist mit Kosten verbunden und erfordert eine Neu-Publikation im Memorial C. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine Erstellung von Vereinsregeln erforderlich ist, um auf aktuelle Ereignisse flexibler reagieren zu können.

Diese Bedingungen werden in diesem Dokument, dem "Internen Reglement", festgehalten. Das Reglement ist als Ergänzung zu den Statuten zu verstehen. Das Reglement darf jedoch niemals den Statuten widersprechen. Im Zweifelsfall gelten die übergeordneten Statuten.

Die Statuten des Vereins sind im Memorial C. no 104 vom 4. März 2011 veröffentlicht worden. Der Verein ist im Register (RCSL) unter der Nummer F8627 registriert.

  1. Das Reglement wird initial durch eine einfache Mehrheit der Stimmen aller anwesenden aktiven Mitglieder bei einer Generalversammlung in Kraft gesetzt.
  2. Das Reglement kann durch die einfache Mehrheit der Stimmen während einer Vorstandssitzung modifiziert werden. Dabei müssen mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sein.
  3. Ein neu angenommenes Reglement erklärt automatisch alle vorherigen Reglemente in ihrer Gesamtheit für ungültig.

Alle Vereinsmitglieder haben die Pflicht:

  1. die Statuten und Reglemente zu befolgen,
  2. den Anweisungen des Vorstandes Folge zu leisten,
  3. den jährlichen Vereinsbeitrag bis zum 31. März des laufenden Geschäftsjahres zu entrichten.

Ein Mitglied hat das Recht:

  1. wenn es im Rahmen seiner Vereinsaktivitäten oder in Relation mit den Vereinsthemen in derartige Schwierigkeiten kommt, dass es einen Beistand braucht, den Verein um Beistand zu fragen;
  2. in Streitfällen von Mitgliedern des Vereins untereinander den Vorstand um Vermittlung zu bitten;
  3. die vom Vorstand getroffenen Entschlüsse bei einer ordentlichen Generalversammlung anzufechten.

  1. Die Zahl der Mitglieder ist nach oben unbegrenzt. Jede Person kann als Mitglied nach Bezahlung der Mitgliedskarte in den Verein aufgenommen werden.
  2. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden wenn es in vorsätzlicher Absicht oder in grob fahrlässiger Art den Interessen des Vereins in gravierender Form entgegen handelt.
  3. Über einen provisorischen Ausschluss bis zur nächstfolgenden ordentlichen Generalversammlung entscheidet der Vorstand in geheimer Wahl. Diese Entscheidung kann nur mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder getroffen werden. Dabei muss mindestens die Hälfte aller Vorstandsmitglieder anwesend sein.
  4. Dem Beschuldigten muss in der gleichen Vorstandsversammlung, in der über einen provisorischen Ausschluss entschieden wird, die Gelegenheit geboten werden, seine Verteidigungsgründe geltend zu machen.
  5. Jeder Ausschluss muss in der nächstfolgenden ordentlichen Generalversammlung mit einer 2/3 Stimmenmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ratifiziert werden.
  6. Das "Ausgetretene -" und das "Ausgeschlossene Mitglied" hat keinerlei Anspruch auf irgendeinen Vermögensanteil des Vereins.

Um ein reibungsloses Funktionieren verschiedener Aktivitäten des Vereins zu garantieren, können bei Bedarf verschiedene Kommissionen eingesetzt werden.

  1. Ein Organisationskomitee bei allen offiziellen Veranstaltungen des Vereins.
  2. Eine Statutenkommission, welche bei eventuell neu benötigten Reglementen oder Statuten, die Vorarbeit zu diesen neuen Bestimmungen leistet.
  3. Alle eventuell eingesetzten Ämter und Kommissionen arbeiten autonom.
  4. Der Vorstand ernennt mit einfacher Stimmenmehrheit die Mitglieder dieser Kommissionen.
  5. Im Bedarfsfall können auch Fachleute in Kommissionen aufgenommen werden, die nicht aktive Mitglieder des Vereines sind, z.B. technische oder juristische Experten.
  6. Alle Vorstands- und Kommissionsmitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus.

  1. Im Rahmen einer Kommission kann ein Mitglied beauftragt werden den Verein zu vertreten. Diese Missionen unterliegen der vorherigen Genehmigung durch den Vorstand.
  2. Bei Verstößen gegen die Statuten oder Reglemente des Vereins kann der Vorstand dem Mitglied weitere Aktivitäten untersagen.

  1. Die Finanzierung des Vereins wird durch den Verkauf von Mitgliedskarten gesichert.
  2. Im Laufe des Geschäftsjahres können durch Spenden oder den Verkauf diverser Artikel Gelder eingenommen werden.
  3. Diese Einnahmen dienen der Finanzierung der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins.

  1. Kein Mitglied des Vereins sammelt Spenden, indem es hausiert oder ohne Genehmigung des Vorstandes auf öffentlichen Strassen oder Plätzen Leute anspricht und zum Spenden auffordert.
  2. Ein Verstoß gegen diesen Artikel (8.1) kann den sofortigen Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

  1. Der Verein lehnt sämtliche Verantwortung für Unfälle ab, welche vor, während oder nach Veranstaltungen oder Versammlungen vorkommen können.
  2. Jeder Kauf oder Verkauf von Gütern im Zusammenhang mit dem Namen des Vereins bedarf der Genehmigung des Vorstandes. Diese Genehmigung kann zeitlich begrenzt sein.

  1. Kandidaturen, Vorschläge und Anträge anlässlich der ordentlichen Generalversammlung müssen wenigstens 15 Tage vor der Generalversammlung schriftlich an den Sekretär oder an den Präsidenten des Vereins gesendet werden.
  2. Falls es einem Mitglied nicht möglich ist eine Kandidatur, einen Vorschlag oder Antrag per Post einzureichen, werden in Ausnahmefällen auch Eingänge per Email berücksichtigt. Der Empfang der Email muss vom Verein bestätigt werden. Wird der Empfang der Email nicht vom Sekretär oder dem Präsidenten des Vereins bestätigt, so gilt nicht Email als nicht empfangen.