Konferenz: „Die UN-Behindertenrechtskonvention – Ein scharfes Schwert oder ein stumpfes Messerchen?“

31.05.2018

Eine Konferenz im Rahmen der Sensibilisierungswochen der Stadt Luxemburg.

Der Aktionsplan des Luxemburger Staates beruft sich auf die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen. Für die einen ist es ein komplexes und viel zu abstraktes rechtliches Konstrukt, welches nicht konkret genug auf die alltäglichen Probleme der Menschen mit Behinderung eingeht. Andere wiederum glauben irgendwo darin die Lösung für ihre persönlichen Bedürfnisse finden zu können, um den Luxemburger Staat damit zwingen zu können Ihre Probleme zu beseitigen. Meist geschieht dies eher auf der Basis des persönlichen Rechtsempfindens als einer konkreten Kenntnis der Gesetze.

Die lokalen Behindertenvereine haben sich in der Vergangenheit intensiv damit befasst. Als Resultat wurde dem UN Komitee für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im letzten Jahr in Genf ein Schattenbericht übergeben, der die Situation der Menschen mit Behinderungen in Luxemburg kritisch analysiert.

Der Abend fasste die Ereignisse des letzten Jahres zusammen und wagte einen Ausblick auf die Zukunft:

  • Was ist die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen?
  • Zu was hat der Luxemburger Staat sich verpflichtet?
  • Der Staatenbericht und der Schattenbericht von Luxemburg
  • Die Bewertung durch das UN Komitee
  • Parallele Initiativen, z.B. “Sustainable Development Goals”, “European Disability Strategy”
  • Die Verantwortung des Staates
  • Die Verantwortung der Gemeinden und der Zivilgesellschaft
  • Ausblick in die Zukunft

Wir danken der Stadt Luxemburg und insbesondere Madeleine Kayser und ihrem Team für die hervorragende Unterstützung.

Sie finden hier die Präsentation des Vortrags im PDF Format.

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